Die Leistungen der Rechtsanwälte Fitschen & Mehrkens
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem fast jeder in seinem Leben in Berührung kommt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Fitschen seit Jahren schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig und damit ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte. Er kennt die Probleme, die rund um ein Arbeitsverhältnis entstehen können und kann an einer gewinnbringenden Lösung mitwirken.
Wir bieten Arbeitnehmern und Unternehmern Rat und Unterstützung zum Beispiel in folgenden Bereichen:
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Vertretung und Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen
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Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
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Kündigung und Kündigungsschutz
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Durchsetzung von Lohnforderungen
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Verhandlung von Abfindungen
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Zeugnis (Prüfung, Beratung, Änderung)
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Wiedereingliederung bei Krankheit
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Urlaub und Urlaubsabgeltung
Familienrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Familienrechts, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Ehescheidung oder mit Unterhaltsansprüchen jeder Art klärungsbedürftig werden können.
Der Bereich Familienrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Fitschen betreut. Er hat als Fachanwalt für Familienrecht bereits eine Vielzahl von familienrechtlichen Verfahren begleitet und dabei auch die oft besondere persönlich Ausnahmesituation der Mandanten im Blick.
Wir bieten Hilfe u.a. in folgenden Fragen:
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Vertretung bei der Ehescheidung
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Die Zahlung von Kindesunterhalt und/oder Ehegattenunterhalt bei Trennung oder auch nach der Ehescheidung
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Aufenthalt der gemeinsamen Kinder/Sorgerechtsfragen
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Die Aufteilung gemeinsamen Vermögens, z. B. einer Immobilie oder des Mobiliars und anderer Haushaltsgegenstände
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Wie wird mit gemeinsamen Schulden verfahren?
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Ansprüche auf Zugewinnausgleich, also den Ausgleich von während der Ehe begründeten Vermögenswerten
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Regelung des Versorgungsausgleichs
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Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Beratung und Vertretung bei Fragen zum Elternunterhalt
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt vertragliche Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, wobei sich eine Vielzahl von Problemen aus dem sog. Kleingedruckten, den Versicherungsbedingungen, ergeben. Außerdem zählt hierzu auch die Durchsetzung von Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüchen aus Haftpflichtfällen, wie zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall oder ärztlichen Kunstfehlern.
Versicherer verfügen über große Rechtsabteilungen und stehen im Ruf, oft auch berechtigte Ansprüche abzulehnen. Rechtsanwalt Mehrkens ist als einer von wenigen im gesamten Elbe-Weser-Dreieck als Fachanwalt für Versicherungsrecht auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und unterstützt und vertritt Geschädigte oder Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Wir unterstützen Sie zum Beispiel in folgenden Bereichen:
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Beratung bei Abschluss von Versicherungsverträgen
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allgemeine Fragen zu Beiträgen, Beendigung, Obliegenheitsverletzungen etc.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Lebensversicherung
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Unfallversicherung
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Krankenversicherung
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Wohngebäudeversicherung
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Feuerversicherung
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Hausratversicherung
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Kraftfahrzeugkaskoversicherung
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Rechtsschutzversicherung
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Kraftfahrzeughaftpflicht
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Haftung der freien Berufe
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allgemeine Haftpflichtversicherung
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Tierhalterhaftpflicht
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht
Mietrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht